Nach der 26. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV), die seit Januar 1997 gültig ist, muss bei Niederfrequenzanlagen vor deren Inbetriebnahme sichergestellt sein, dass von ihren elektromagnetischen Feldern keine Gefahr für Menschen ausgeht. Der dazu notwendige Nachweis erfordert entsprechende Fachkenntnisse auf diesem Spezialgebiet. Die 26.BImSchV läßt dabei grundsätzlich für die Überprüfung der Feldstärke- und Flussdichtewerte sowohl Rechenverfahren als auch den messtechnischen Nachweis zu. Während Rechenverfahren für Standardanlagen hinreichend genau und wirtschaftlicher sind, müssen sie bei komplexen Anlagen oft in Frage gestellt werden, da diese nur schwer und unvollständig modelliert werden können. Der Beitrag zeigt am Beispiel einer Verteilertransformatorstation, wie der Nachweis messtechnisch erfolgt und welche Probleme bei der Durchführung der Verordnung zu beachten sind.
Immissionsschutz-Messungen an Transformatorstationen
etz ; 120 , 17 ; 24-26
1999-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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