Die Gefahrstoffverordnung kennt derzeit zwei Arten von Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz. MAK (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der i.d.R. die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. TRK (Technische Richtkonzentration) ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Diese beiden Luftgrenzwerte sind für Arbeitsplätze vorgesehen, an denen unmittelbar mit Stoffen umgegangen wird für die bereits Grenzwerte aufgestellt sind und für solche, die nur im umliegenden Gefahrenbereich liegen. Daneben gibt es weitere Luftgrenzwerte für Innenräume. Für die Ermittlung der Belastung von Innenräumen mit Schadstoffen kann der Arbeitsplatzgrenzwert oder der Umweltgrenzwert herangezogen werden.
Rechtliche Bewertung von Innenraumbelastungen
Die BG (Die Berufsgenossenschaft) ; 9 ; 505-508, 510-511
1999-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
Gefahrstoff , Schadstoff , Belastung , Raumklima , Arbeitsplatz , Grenzwert
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