Das deutsche Baurecht unterscheidet notwendige und nicht notwendige Treppen. Notwendige Treppen sind solche, die vorhanden sein müssen. Nicht notwendige Treppen sind zusätzliche Treppen, die auch der Hauptnutzung dienen können, aber nicht erforderlich sind, z.B. repräsentative Treppen oder Verbindungstreppen. Brandschutz beim Treppenbau unterscheidet zwischen Treppenhaus und Treppe selbst. Nach Verlauf der Lauflinie unterteilt man geradlinige Treppen und gewendelte, wie z.B. Bogentreppen, Spindeltreppen. Weitere Unterscheidungen werden bezüglich der Stufenformen, z.B. Block-, Keilstufen und der Bauart, beispielsweise Wangentreppe, Satteltreppe getroffen. Für die Treppenbreite gelten vorgeschriebene Maße, ebenso für den Steigungswinkel. Für das sichere Begehen von Treppen gibt es eine Schrittmaßformel und eine Sicherheitsformel. Auch die statischen Anforderungen und weitere Vorgaben zum Neu- und Umbau von Treppen lassen sich aus den Gesetztesvorlagen, den Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften und technischen Richtlinien in diesem Text erfahren.
Treppen
Geschichte, Konstruktionen, Besonderheiten
DBZ Deutsche Bauzeitschrift ; 47 , 10 ; 97-100
1999-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Baurecht , Sicherheit , Umbau , Treppe , Neubau , Richtlinie
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