Das deutsche Baurecht unterscheidet notwendige und nicht notwendige Treppen. Notwendige Treppen sind solche, die vorhanden sein müssen. Nicht notwendige Treppen sind zusätzliche Treppen, die auch der Hauptnutzung dienen können, aber nicht erforderlich sind, z.B. repräsentative Treppen oder Verbindungstreppen. Brandschutz beim Treppenbau unterscheidet zwischen Treppenhaus und Treppe selbst. Nach Verlauf der Lauflinie unterteilt man geradlinige Treppen und gewendelte, wie z.B. Bogentreppen, Spindeltreppen. Weitere Unterscheidungen werden bezüglich der Stufenformen, z.B. Block-, Keilstufen und der Bauart, beispielsweise Wangentreppe, Satteltreppe getroffen. Für die Treppenbreite gelten vorgeschriebene Maße, ebenso für den Steigungswinkel. Für das sichere Begehen von Treppen gibt es eine Schrittmaßformel und eine Sicherheitsformel. Auch die statischen Anforderungen und weitere Vorgaben zum Neu- und Umbau von Treppen lassen sich aus den Gesetztesvorlagen, den Landesbauordnungen, Verwaltungsvorschriften und technischen Richtlinien in diesem Text erfahren.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Treppen


    Subtitle :

    Geschichte, Konstruktionen, Besonderheiten



    Published in:

    Publication date :

    1999-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Außen-Treppen, Industrie-Treppen

    Beratungsstelle für Stahlverwendung | TIBKAT | 1974


    Das Treppen-Fieber

    Vogt, Adolf | DataCite | 1905


    Neues Transportgeraet ueberwindet Treppen

    Bartels,Hamburg | Automotive engineering | 1978


    Rad zum Befahren von Treppen und Verfahren zum Befahren von Treppen mit einem Rad

    WIESNER MATTHIAS / DITTMANN FRANK | European Patent Office | 2018

    Free access