Mindestens genau so wichtig wie der vorbeugende bauliche Brandschutz ist die Sicherstellung einer wirksamen Brandbekämpfung. Stadt- und Gebäudeplaner sind dafür zuständig, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Im Brandfall ist es entscheidend, dass eine ausreichende Löschwassermenge aus dem Stahlrohr fließt. Gemeinden sind verpflichtet, den Grundschutz der Löschwasserversorgung für die unterschiedlich ausgewiesenen baulichen Nutzungsflächen sicherzustellen. Der Objektschutz hat die über den Grundschutz hinausgehende Löschwasserversorgung zum Inhalt, die aufgrund der besonderen Art oder Nutzung des Objektes oder der baulichen Anlage erforderlich ist. Die Festsetzung der anzusetzenden Löschwassermengen erfolgen üblicherweise im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die zuständige Brandschutzdienststelle. Aus Umweltschutz- und Kostengründen wird empfohlen, das Löschwasser aus separaten Brauchwassersystemen zu entnehmen.


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    Title :

    Brandbekämpfung mit Löschwasser


    Subtitle :

    Notwendige Vorleistungen der Stadt- und Gebäudeplaner



    Published in:

    BundesBauBlatt ; 48 , 7 ; 80-85


    Publication date :

    1999-01-01


    Size :

    6 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German