Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Beschäftigungsverhältnis aus, behält er eine Versorgungsanwartschaft, für deren Berechnung jedoch unterschiedliche Normen gelten, was die Höhe anbelangt. Diese richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder nicht. Dies kann vor allem bei hohen Versorgungszusagen im Nachversicherungsfall zu erheblichen Nachteilen führen. Die zugrunde liegende Regelung ist als verfassungswidrig bezeichnet worden und entsprechend neu zu gestalten. Rechtsgrundlagen und wesentlicher Entscheidungsinhalt werden dargestellt. Die Auswirkung auf die Versorgung vorzeitig ausgeschiedener Beamter werden untersucht; da auch hier lebensstandartsichernde Funktion erreicht werden soll, müssen zur schlichten Nachversicherung von Beamten ggf. Komponenten einer Zusatzversorgung hinzutreten.
Versorgungsbezüge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst
- Zum Beschluss des BVerfG vom 15. Juli 1998 -
Zeitschrift für Beamtenrecht ; 47 , 11 ; 361-368
1999-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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