Durch die Bezugnahme auf die GefahrstoffV bzw. die entsprechende EG-Richtlinie wurde der Weg zur Entscheidung "Kein Gefahrgut im Sinne der ADR" formal für giftige Stoffe erleichtert. Für ätzende Stoffe gilt dies jedoch leider nicht in gleichem Maße, da hier die Ätzwirkung auf Aluminium und Stahl berücksichtigt ist. Viele Chemikalien führen ein Doppelleben: Aufgrund ihrer Eigenschaft sind sie während der Beförderung Gefahrgut und bei der anschließenden (oder vorangehender) innerbetrieblichen Handhabung Gefahrstoff. Beispiele für die Änderung der Gefahreneigenschaften der Chemikalie bei Überschreiten der Werksgrenzen aufgrund der unterschiedlichen Klassifizierung nach den beiden Regelwerken sind in einer Tabelle gegeben.
Vom Stoff zum Gut
Gefährliche Ladung ; 44 , 3 ; 19
1999-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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