Lärmbelastung von über 85 dB(A) über mehrere Jahre hinweg gefährdet die Gesundheit und kann zu bleibenden Gehörschäden führen. Auch zunehmender Umweltlärm behindert die Gehörerholungszeit von 16 h bis zur nächsten Lärmschicht. Lärmgefährdungen gibt es mittlerweile in allen Industriebereichen. Zur Lärmvermeidung und zu Gunsten des Gesundheitsschutzes gibt es daher Vorschriften für Arbeitgeber den Geräuschpegel am Arbeitsplatz durch zahlreiche Maßnahmen niedrig zu halten. Wo diese Maßnahmen nicht reichen helfen Gehörschutzkapseln u. ä. für die der Arbeitnehmer selbst Sorge trägt.
Lärmschutz am Arbeitsplatz
Umwelt ; 5/6 ; 55-57
1999-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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