1. April 1999: Einführung der Öko-Steuer in der BRD. Betroffen davon sind auch Unternehmen im Schienenverkehr, so auch die DB AG (eine Befreiung ist nicht vorgesehen). Die DB AG muß den vollen Steuersatz tragen (2 Pfennig/kWh und 6 Pfennig/l Dieselkraftstoff). Gegenüber dem Straßenverkehr bedeutet dies eine Wettbewerbsverzerrung, weil die Stromkosten der DB AG um rund 14% verteuert werden. Die Öko-Steuer wird der DB AG eine Netto-Belastung von nahezu 300 Millionen DM bringen.
Öko-Steuer: Bahn keine Ausnahme
Fischers Gütertransport-Nachrichten ; 58 , 3 ; 5
1999-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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