Die NS hat mit den Gewerkschaften vereinbart, daß alle Beschäftigten der NS das Recht erhalten, mit 61 Jahren (bzw. 62) bzw. nach 40 Dienstjahren, ihre Tätigkeit zu beenden. Dafür wird 80 % des bisherigen Gehaltes weitergezahlt. Grund hierfür sind die hohen Kosten für die Beschäftigten des Betriebes. Probleme mit den Pensionen, etappenweise Angleichung sowie stufenweise Regelungen werden aufgezeigt. Die Inanspruchnahme ist das individuelle Recht eines jeden Beschäftigten.


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    Title :

    Prepensioen vanaf 61 jaar


    Additional title:

    Vorpension ab 61 Jahre


    Contributors:

    Published in:

    Koppeling ; 37 , 1514 ; 1, 3


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    Dutch