Die Währungsunion kann zunächst mit 11 Teilnehmerstaaten pünktlich zum 1.1.1999 starten. Gesetz zur Einführung des Euro hat im Bundesrat letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Euro soll wirtschaftliche Integration vorantreiben und einheitlichen Binnenmarkt verfestigen. Ausführungen verdeutlichen, daß Vorbereitung auf Euro nicht nur abrechnungstechnische Fragen aufwirft. Sie erfordert vielmehr auch frühzeitige Beschäftigung mit arbeitsrechtlichen Problemgeldern, um ausreichend gerüstet in die 3. Stufe Wirtschafts- und Währungsunion eintreten zu können. Mit der Einführung des Euro ab 1.1.1999 gelten alle Arbeits-, Tarifverträge usw., die auf Geldbeträge in nationaler Währung Bezug nehmen, fort.
Die Weichen sind gestellt: Der Euro kommt!
Arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Umstellung auf die einheitliche europäische Währung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 53 , 7 ; 217-220
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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