Die Arbeitsstättenverordnung enthält umfassende Regelungen zu Anforderungen an Arbeits-, Sozial-, Sanitär-, Sanitätsräume und Räume in Behelfsbauten. Die Arbeitstätten-Richtlinien konkretisieren die Anforderungen. Als Arbeitsschutzverordnung fällt die Verordnung unter die vom Betriebsrat nach Paragraph 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu überwachenden Gesetze und Verordnungen. Für Betriebsrat wichtig Inhalt der Regelungen zu kennen. Es wird ein Überblick über die Geschichte und Regelungsbereich der Verordnung gegeben. Grundsätzlich ist der Betriebsrat bei Ausnahmegenehmigungen zu beteiligen. Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung umfaßt nach Paragraph 1 alle Arbeitsstätten in Betrieben, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt, außer Arbeitsstätte im Reisegewerbe u.a.
Die Arbeitsstättenverordnung
Rechtliche Basis für die Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 19 , 5 ; 273-280
1998-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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