In Kraft ab 1.4.98. Gültig für Unternehmer, die Betriebsärzte zu bestellen haben. Mindesteinsatzzeiten. Einstellen eines Arztes oder Bestellen eines freiberuflichen Arztes bzw. überbetrieblich arbeitenden Dienstes. Unterstellung dem Leiter des Betriebes. DB AG, BEV: DS 145 Geschäftsanweisung Ärztlicher Dienst (Bahnarztordnung). Aufgabe: Unterstützung des Arbeitsgebers zum Gesundheitsschutz, auch arbeitsmedizinische Betreuung, Arbeitsschutz, Verhaltensbeeinflussung - Einstellungsuntersuchung; Untersuchung nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, Vorsorge gehören nicht zum Katalog. Arbeitgeberpflichten. Mindestanforderung zur Fachkunde, weisungsfrei. Aufzeichnungen sind zu führen.
Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Betriebsärzte" - GUV 0.52 -
Ab 1. April 1998 in Kraft
EUK Dialog ; 3 ; 5-7
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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