Im Mittelpunkt des Beitrages steht die Frage, ob Übertragung privatwirtschaftlicher Managementmethoden (z.B. Beschränkung auf Kernkompetenzen, Auslagerung von Prozessen) auf die öffentliche Verwaltung zulässig ist. Da die öffentliche Verwaltung nicht gewinnorientiert ist, müssen hier andere Leistungsanreize gefunden werden, doch schon Leistungsmessung ist schwieriger als in Privatwirtschaft und auch Übertragung des Kernkompetenzbegriffs von Privatwirtschaft auf öffentliche Verwaltung ist nicht ohne weiteres zulässig. (Kernkompetenzen müssen durch die gewählten pol. Verantwortungsträger bestätigt werden.) Trotzdem Befürwortung für Auslagerung von "Supportprozessen" aus Kernprozessen.
Strategisches Prozeßmanagement in der öffentlichen Verwaltung
Zeitschrift Führung + Organisation ; 1 ; 10-14
1998-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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