Berichtigung 14 zur Fahrdienstvorschrift (DV/DS 408), gültig ab 1.3.98. Räumungsprüfung: Einsatz auf Strecken mit selbsttätigem sowie mit und ohne nichtselbsttätigem Streckenblock zur Feststellung des Freiseins eines Streckenabschnitts. Räumungsprüfung: Vorbeifahrt Zug an Signal-Zugschlußstelle. Zugschlußfeststellung: mindestens 1 Zeichen erkannt. Signalhaltfeststellung: Hauptsignal an Räumungsprüfstelle auf Halt. Verantwortlich: Bediener des Hauptsignals. Festlegungen für besondere Betriebssituationen (z.B. Rangieren auf dem Ein- oder Ausfahrgleis, Sperrfahrten, Schiebetriebfahrzeuge). Störungen, Abweichungen. Einführung Rückmelden: Bestätigung der Räumungsprüfung bei nichtselbständigem Streckenblock bei besonderem Anlaß.
Die Räumungsprüfung gilt jetzt bundesweit
Auf dem Weg zum gemeinsamen Regelwerk 408
Deine Bahn ; 26 , 3 ; 162-169
1998-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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