Ein neu festgelegter Grenzwert für die zulässige Konzentration an Dieselmotor-Emissionen in der Luft am Arbeitsplatz beträgt jetzt 0,1 mg/m3 anstelle der bisher geltenden Konzentration von 0,2 mg/m3. Mit der weiterentwickelten Meßtechnik ist es möglich, nur die Konzentration an Rußkernen in der Luft am Arbeitsplatz zu bestimmen. Der neue Luftgrenzwert beruht auf diesem Meßverfahren. Die neue Regel wurde im Mai 1998 im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht. Danach muß nicht jeder Arbeitsbereich erneut überprüft werden. Für den Einsatz von Gabelstaplern in Hallen wird ein Verfahren vorgestellt, mit dem die Konzentration am Arbeitsplatz vorausberechnet werden kann.
Regeln für Dieselmotor-Emissionen
TRGS 554 geändert
Warnkreuz ; 2 ; 19
1998-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
Emission , Luftreinhaltung , Abga , Werkstatt , Umweltschutz , Dieselmotor
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