Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist es heute üblich, bestimmte Tätigkeiten oder Firmenteile auf eine selbständige Tochtergesellschaft zu übertragen mit dem Ziel, durch Anwendung eines anderen Tarifrechts die Personalkosten zu senken. Hierbei kann jedoch eine Reihe von rechtlichen Hindernissen auftauchen, die schon vorab geklärt werden müssen. So gilt es, bereits bestehende Vereinbarungen mit dem Betriebsrat zu beachten, die ebenfalls eine Senkung der Personalkosten zum Ziel haben. Das bisher angewendete Tarifrecht, das Tarifgebiet und bestehende einzelvertragliche Regelungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Regelungen der Arbeitsbedingungen bei Tochtergesellschaften
Arbeitsrechtliche Konsequenzen von Ausgründungen
Nahverkehr ; 16 , 4 ; 45-48
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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