Nach Auflösung der Bahnfeuerwehr galt es, die entstandene Lücke schnell zu schließen. In Rheinland-Pfalz entstand unter Mitwirkung der Bahn, der chemischen Industrie, der öffentlichen Feuerwehren und des Innenministeriums ein "Rahmen-Alarm- und Einsatzplan (RAEP) für die Eisenbahn. Der RAEP kennt fünf Alarmstufen von kleinen technischen Hilfeleistungen bis zu Unfällen, die die Bildung eines Stabs erforderlich machen. Der RAEP gilt für die Deutsche Bahn wie auch für die Werkseisenbahnen und sonstige nichtbundeseigene Bahnen gleichermaßen.
Einsatzplanung
Bahnunfälle
Gefährliche Ladung ; 43 , 3 ; 22-23
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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