Zum 01.01.1998 ist die Neuregelung der Abfindungsanrechnung nach SGB III inkraft getreten. Die nach Steuern verbleibende Abfindung wird auf die Hälfte des Arbeitslosengeldes angerechnet. Rechenbeispiele und Funktionsweise der Anrechnung werden, auch tabellarisch, dargestellt.
Modifizierte Abfindungsanrechnung
Personalwirtschaft ; 25 , 3 ; 69-72
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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