Die seit Ende 1996 geltende Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) regelt, daß alle neu einzurichtenden und spätestens bis 1999 alle Arbeitsplätze mit Bildschirmgeräten, unabhängig von Dauer und Intensität ihrer Nutzung, nach den in der BildscharbV genannten Anforderungen (heutiger Technik-Stand) ausgestattet sein müssen. Für die Beleuchtung gilt DIN 5035.


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    Title :

    Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen


    Subtitle :

    Stellungnahme zu dem anerkannten Stand der Technik der Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten



    Published in:

    Licht ; 50 , 3 ; 204, 206-209


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German