Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.1.1998 - 9 AZR 698/96: Die Erklärung in einer Betriebsvereinbarung bezüglich der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Tantieme, es handele sich um eine freiwillige soziale Leistung ohne Rechtsanspruch, ist dahin auszulegen, dass sich der Arbeitgeber die Entscheidung über die Gewährung der Leistung und ihre Höhe vorbehält. Sie berechtigt nicht zum Ausschluss einzelner Arbeitnehmer oder zur Anrechnung auf die Tantieme, die nicht in den Einzelbestimmungen enthalten ist. Ohne Beteiligung des Betriebsrats ist die Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung auf den Tantiemeanspruch rechtsunwirksam.
Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung auf Tantieme
Rechtliche Einordnung einer unter Widerrufsvorbehalt gewährten Tantieme - Unwirksamkeit der Anrechnung bei fehlender Beteiligung des Betriebsrat
Der Betrieb ; 51 , 50 ; 2530-2531
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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