Nach fast 20 Jahren wird das Meldeverfahren zur gesetzlichen Sozialversicherung (GSV) aktualisiert, obwohl es in dieser Zeit fast reibungslos funktioniert hat. Aber es gibt gute Gründe, da sich ab 1999 unter anderem Folgendes ändern wird: die Doppelvorschrift 2. DEVO/DÜVO wird ab 01.01.99 durch die einheitliche DEÜV ersetzt, das Entgeltfeld der Datensätze und Meldevordrucke wird wegen Überschreitens der 100000-DM-Beitragsbemessungsgrenze um eine 6. Stelle erweitert, die Datensätze und Meldevordrucke werden vermindert, die Laufzeit der Meldungen wird verkürzt, und das SVN-Heft entfällt wegen der zunehmenden automatischen Meldeübermittlung, so dass der SV-Ausweis als einzige Unterlage mit der VSNR größere Bedeutung erhält. Mittelfristig soll die automatische Datenübermittlung der einzige Meldeweg werden.
Neues Meldeverfahren
Bundesarbeitsblatt ; 9 ; 14-17
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Sozialversicherung , Prüfung , Datenübertragung , Recht , Gesetz , Vorschrift , Vordruck
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