Während des Eisenbahntransports von Holland nach Frankreich gingen Zigaretten durch Diebstahl verloren. Ein Gericht sprach dem Geschädigten neben der üblichen Erstattung des Verlusts auch die bereits bezahlten Verbrauchssteuern zu, doch die französische Bahn lehnte dies ab. In Artikel 40 des Internationalen Abkommens über den Eisenbahngüterverkehr (CIM) sind Steuern nicht ausdrücklich genannt. Im Streit um die Neufassung dieses Artikels sollten im Interesse von mehr Kundennähe auch die bereits bezahlten Verbrauchssteuern erstattet und dies im CIM zweifelsfrei formuliert werden.
Gebrannte Kinder scheuen das Feuer
Internationale Transport Zeitschrift ; 60 , 34 ; 13
1998-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
Diebstahl , Frankreich , CIM , Güterverkehr , Schienenverkehr , Niederlande
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