Wesentliche Änderungen wurden bei der Überarbeitung des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes "Bildschirmarbeitsplätze" (G 37) in den Abschnitten Prüfung und Beurteilung der Sehschärfe, des räumlichen Sehens, der Augenstellung und bei den Anforderungen an das Farbsehvermögen vorgenommen. Stellung wird genommen zur Verordnung arbeitsplatzbezogener Sehhilfen.
Überarbeitung des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes "Bildschirmarbeitsplätze" (G 37)
Arbeitsmedizin ; 33 , 12 ; 557-559
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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