Bestimmungen im Arbeitsschutzrecht wenden sich zumeist an den Unternehmer; wer ein Unternehmen leitet, trägt für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten die Verantwortung. Ein Unternehmer sollte ab einer gewissen Betriebsgröße die Verantwortung für den Arbeitsschutz delegieren. Haftungsrechtliche Unternehmerverantwortung trägt jeder, der auch nur in Teilbereichen Vorgesetzteneigenschaft hat. Unternehmer sind verpflichtet, eine wirksame Arbeitsschutzorganisation zu schaffen, geeignete Führungskräfte für diese Aufgaben auszuwählen und die Durchführung und Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen regelmäßig zu prüfen. Schriftliche Aufzeichnungen über getroffene Maßnahmen werden empfohlen.
Verantwortung im Arbeitsschutz
Übertragung von Pflichten
warnkreuz - BG BAHNEN ; 4 ; 13
1998-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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