Mit der Bahnreform gingen am 1. Januar 1994 die meisten hoheitlichen Aufgaben von der DB und der DR auf das Eisenbahn-Bundesamt über. Das neue Amt will und kann nicht alle mit den hoheitlichen Aufgaben in Zusammenhang stehenden Prüfungen selbst ausführen und sich bei seinen Aufsichtsaufgaben dort entlasten, wo dies unter Beibehaltung der Sicherheit des Betriebes möglich ist. Darstellung des Einsatzes und der Arbeit der "Qualifizierten Entwicklungsbetriebe" und der "Qualifizierten Instandhaltungsbetriebe". Für die Freigabe zur Bauausführung und für Abnahmen hat sich die Notwendigkeit der Anerkennung von "Qualifizierten Betrieben" noch nicht ergeben. Abschließend wird auf die Bedingungen bei der Magnetschwebebahn eingegangen.
Anerkennung "Qualifizierter Betriebe" in der Signaltechnik durch das Eisenbahn-Bundesamt
Eisenbahntechnische Rundschau ; 46 , 4 ; 215-218
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Anerkennung "Qualifizierter Betriebe" in der Signaltechnik durch das Eisenbahn-Bundesamt
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