Bei den Kombinaten war Entflechtung der Unternehmensstrukturen geboten, um Privatisierungen zu ermöglichen. Der arbeitsrechtlichen Schutzvorschrift des § 613a BGB kam beim Betriebserwerb in neuen Ländern große Bedeutung zu. Analoge Vorschrift im § 59a AGB eingeführt. Modifizierung § 613a BGB, Anwendung in Gesamtvollstreckung ausgeschlossen, Ausnahme zum Kündigungsverbot neu gefaßt. Restrukturierung ostdeutscher Wirtschaft vollzog sich in schwierigem Umfeld. Abbau von dreiviertel Mitte 1990 beschäftigten 4,2 Millionen Mitarbeitern nicht auszuschließen.
Restrukturierung und Betriebsübergang
Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 2 ; 43-46
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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