Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Ausrüstung, Aufstellung und an den Betrieb von Dampfkesseln werden von den Technischen Regeln für Dampfkessel (TRD) der Reihen 400, 600, 700 und 800 erfaßt. Wegen des Rechts in der Europäischen Gemeinschaft kann die Weiterentwicklung der TRD nicht mehr innerhalb der nationalen Regelsetzung erfolgen, sondern die Normentwürfe werden durch eine Arbeitsgruppe des europäischen Komitees erarbeitet und anschließend zur Umfrage bei den Mitgliedern veröffentlicht. Bei dem Komitee spielte die Frage der Beaufsichtigung des Dampfkesselbetriebes eine zentrale Rolle.
Europäische Normentwürfe für Dampfkessel
Ausrüstung und Betriebsweisen
Technische Überwachung ; 38 , 11/12 ; 13-19
1997-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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