Während der Straßentransport gefährlicher Güter von Europa in die GUS-Staaten und nach Fernost durchgehend dem ADR-Frachtrecht unterliegt, wechselt das Schienenfrachtrecht an den Grenzen zur früheren Sowjetunion vom Gefahrgut-Übereinkommen für die Schiene (RID) zum Abkommen über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (SMGS). Nur Polen, Rumänien und in Kürze auch die Türkei sind Doppelmitglieder. Seit die frühere Deutsche Reichsbahn (ab 01.01.1992) aus dem SMGS-Abkommen ausgeschieden ist, werden die Dokumente nun auch nicht mehr in deutscher Sprache verfaßt, ein weiteres Hemmnis für den durchgehenden Schienentransport. Allerdings gleichen sich das SMGS- und das RID-Abkommen schrittweise an.
Hürden nach Osten
Gefährliche Ladung ; 42 , 11 ; 31, 33
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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