Die Sicherheitsfachkraft soll das Sicherheitsbewußtsein bei den Beschäftigten aktivieren und sie zum Einsatz der Schutzmittel anregen. Weiterhin soll nach dem Gesetz für Arbeitssicherheit (ASIG) von 1973 die Sicherheitsfachkraft den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Diese Tätigkeit kann eine Fachkraft aus dem eigenen Betrieb oder von einem externen sicherheitstechnischen Dienst ausüben. Mit dieser Sicherheitsfachkraft oder auch einem freiberuflichen Betriebsarzt kann ein Betreuungsvertrag geschlossen werden. In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muß mindestens ein Sicherheitsbeauftragter benannt werden.
Anforderungen an Sicherheitsfachkräfte nach den Unfallverhütungsvorschriften
Arbeitsschutz
Maschinenmarkt ; 103 , 46 ; 48-53
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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IuD Bahn | 1997
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