Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.1997 - 8 AZR 856/95: Die Übertragung von Verwaltungsaufgaben einer Behörde oder Dienststelle wegen Auflösung derselben auf eine andere Behörde oder Dienststelle bewirkt ohne besondere normative Regelung keinen Übergang von Arbeitsverhältnissen von einem Träger öffentlicher Verwaltung auf einen anderen.
Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 22 ; 1225-1228
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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