Für die Betriebssicherheit beim Befahren vorhandener Gleisanlagen spielt der Nachweis der Entgleisungssicherheit für Schienenfahrzeuge eine wesentliche Rolle. Es gelten die beiden Kriterien Entgleisungssicherheitsgrad nach Heumann und das Kraftverhältnis von Radlast und Führungskraft nach Nadal. Sind die seitlichen Spurführungskräfte genügend groß, kann das anlaufende Rad durch Aufklettern auf die Schienenoberfläche entgleisen. Bei der Spurkranz-Stirnführung ist die Bogenausfahrt und bei der Spurkranz-Rückenführung die Bogeneinfahrt maßgebend. Die Stirnführung ist unter allen Umständen günstiger als die Rückenführung an Leitschienen, wie auch die Simulationsrechnungen bestätigen.
Betrachtungen zur Entgleisungssicherheit unter besonderer Berücksichtigung der Spurkranz-Rückenführung
(Teil 1 und 2)
ZEV+DET Glasers Annalen ; 121 , 8 ; 451-461
1997-01-01
11 pages
Article (Journal)
German
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