Seit 1993 gesetzliche Regelungen zur behördlichen und finanziellen Zuständigkeit von Staat und NS in Kraft. Trennung von Infrastruktur und Betriebsführung weist Besonderheit auf. Das Management der Infrastruktur wurde auf drei unabhängige GmbH verteilt: 1. technische Ausrüstung Infrastruktur, 2. Bereitstellen sicherer Fahrstraßen und Steuerung des Zugverkehrs bei Störungen, 3. Kapazitätsmanagement und Betriebssicherheit. Weiterhin werden behandelt der Zugang zum Bahnnetz, Zuteilung von Kapazität. Bisherige Zwischenbilanz wird positiv eingeschätzt.
Freier Zugang
Zugangsverfahren und Zuteilungsprinzipien für das niederländische Bahnnetz - Kongreß von Marrakesch 6. - 10. Oktober 1997
Schienen der Welt ; 28 , 9/10 ; 92-99
1997-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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