Faxgeräte sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Auch Betriebsräte nutzen verstärkt die Möglichkeit zur schnellen Übermittlung von Mitteilungen, Daten, etc. Probleme beim Gebrauch von Faxgeräten, hervorgerufen bei Zugangsnachweis, ordnungsgemäßer Unterschrift, Sonderregelungen im Gerichtsverfahren. Widerspruch des Betriebsrats bedarf gem. BetrVG der Schriftform, Fax genügt nicht. Nach langen Beratungen hat Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (IuKDG) vorgelegen. Darin ist Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz - SigG) enthalten (am 1.1.1998 in Kraft). Damit ist Schriftlichkeitserfordernis § 126 BGB noch nicht erfüllt, da keine Urkunde vorliegt. Abwarten, ob Gerichte digital signierte und übermittelte Dokumente anerkennen. Gefahren bei Übersendung personenbezogener Daten beachten. Neue Medien wie E-Mail, Internet werfen neue Probleme auf.
Immer erreichbar per Fax - Fluch oder Segen?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 9 ; 498-503
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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