Mit dem Inkrafttreten des neuen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ergeben sich neue Aufgaben für den Sicherheitsingenieur bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Denn der bisherige Arbeitsschutz wird überlagert von einem neuen Ansatz: Arbeitsschutzmanagementsystem. Wer soll dieses gestalten bzw. einführen (Organisationspflicht)? - Die Unterstützung der beratenden Fachkraft für Arbeitssicherheit - Was haben die Führungskräfte von einem derartigen System (Rechtssicherheit)? - Kerninhalte des Aufsatzes.
Arbeitsschutzmanagementsysteme
Neue Anforderungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur ; 28 , 8 ; 20-25
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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