In einer Übersicht werden unter Berücksichtigung der neueren verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ("Abwägungslehre") die für Beamte geltenden Besonderheiten der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz dargestellt. Die entsprechenden Folgerungen, insbes. für ein beamtenrechtliches Streikverbot, auch für zugewiesene Beamte, aber auch für Beteiligungsrechte der Beamtenkoalitionen, werden erörtert. Wird mit der neueren Rechtsprechung die verfassungsrechtliche Beurteilung eines bestimmten koalitionsspezifischen Verhaltens auch weniger kalkulierbar, so wird von der Ausschöpfung der Verfassungsgrenzen insgesamt jedoch eine verbesserte Gewährleistung des Berufsbeamtentums erwartet.
Koalitionsfreiheit und öffentlicher Dienst
Zeitschrift Beamtenrecht ; 45 , 3 ; 78-90
1997-01-01
13 pages
Article (Journal)
German
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