Am 1.4.1997 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelbenutzungsverordnung - AMBV) in Kraft getreten. Ziel, die Bereitstellung und Gebrauch von Arbeitsmitteln so zu regeln, daß Beschäftigte bei Arbeit, Wartung, Reparatur keiner Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt sind. Begriffe Arbeitsmittel und Nutzung sind sehr weit gefaßt. Arbeitgeber ist für Auswahl geeigneter Arbeitsmittel verantwortlich. Wo Gefährdungen nicht ausgeschlossen sind, geeignete Maßnahmen und Schutzausrüstungen. Für Arbeitsmitttel, die vor 1.4.1997 bereitgestellt wurden, existiert Übergangsregelung. Den Beschäftigten sind Informationen und Betriebsanweisungen zur Verfügung zu stellen. Betriebsräte haben in Betriebsvereinbarungen Verordnung zu konkretisieren.
Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Nutzung von Arbeitsmitteln
Die Umsetzung einer weiteren EG-Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 6 ; 311-312
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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