Künftige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach Arbeitsunfällen mit Verletzungsfolgen oder tödlichem Ausgang werden sich auch intensiver darauf konzentrieren, ob die Ursachen in unzureichenden Maßnahmen der Organisations- und Aufsichtsführung liegen. Die Rechte und Pflichten des Unternehmers im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung werden juristisch zitiert. In großen Unternehmen (z.B. DB AG) sind Pflichtübertragungen an geeignete Personen nötig. Zwei Arten der Übertragung: detailiert (z.B. im Organisationsplan) bzw. um Unfälle am Arbeitsplatz zu verhüten an dort tätiges Personal, wie Meister. Form der Übertragung: u.a. im Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, auf alle Fälle eindeutig.
Die Verantwortung des Unternehmers und die Übertragung von Rechten und Pflichten
EUK Dialog ; 4 ; 2-5
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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