Seit dem 1.1.1996 ist durch die Regionalisierung der Öffentliche Personennahverkehr nicht mehr Bundes- sondern Ländersache. Diese Neuorganisation wurde durch die EWG-Verordnung Nr. 1191/69 in der Fassung Nr. 1893/91 ausgelöst. Die Unabhängigkeit der Geschäftsführung und Öffnung des Fahrweges basiert auf der EG-Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29.7.91. Das Bundesrecht zur Regionalisierung wurde mit der Änderung zum Grundgesetz (Art. 73 Nr. 6a, 87e, 106a und 143a) der BRD vorgenommen. Ergänzend wurde das Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) geschaffen. Durchsetzung der Gesetze, Schieneninfrastruktur, Zahlung der Schienenverkehrsleistungen, integraler Taktfahrplan und Zukunft des SPNV.
Regionalisierung - Revolution oder Rückschritt?
Vorau ; 48 , 6 ; 8-9
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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