Ab dem 31.12.96 werden die Mindestvorschriften der EG als verbindliches Gesetz für "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten" gelten. Arbeitgeber werden demnach verpflichtet eine Analyse der Arbeitsplätze durchzuführen. Diese umfaßt den Bildschirm, die Tastatur, alle weiteren Eingabegeräte, den Arbeitstisch, die Arbeitsfläche, den Stuhl, die Geräuschentwicklung, Blendungsgrad und Strahlungsaufkommen. Gesundheitliche Untersuchung neueingestellter Arbeitnehmer. Auflistung von Voraussetzungen für ergonomisches Arbeiten. Verborgene Belastungen am Arbeitsplatz. Ergonomie- und Sicherheitsplaketten im Überblick.
Ergonomische Arbeitsplätze per Gesetz
PC-Magazin ; 24 ; 4-6, 8
1996-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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