Arbeitsrecht (Ar) ändert sich entsprechend der Veränderungen laufend, es wird besonders durch Rechtsprechung geprägt. Arbeitsrecht und die Rechtsquellen (Grundgesetz bis Weisung des Arbeitsgebers). Arbeitsrecht als Schutzrecht. Der Arbeitsvertrag (AV) begründet Arbeitsverhältnis (Dienstvertrag). Abschlußfreiheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (für diese bestimmte Einschränkungen). Form des Abschlusses. Voraussetzung: Geschäftsfähigkeit des Arbeitnehmers. Inhalt des Arbeitsvertrags (u. a. Zeit und Ort der Leistung). Pflichten und Nebenpflichten des Arbeitnehmers/-gebers, z. B. Vergütung, Schutz von Leben und Persönlichkeit, Arbeitsgestaltung.
Arbeitsrecht im Überblick - Der Arbeitsvertrag
Unterrichtsfach: Personal- und Arbeitsrecht: Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG
Deine Bahn ; 24 , 3 ; 173-176
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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