Wiederbestellung des öffentlichen Eisenbahnsektors und insbesondere des Güterverkehrs erfolgt durch Interventionen der Regierungen zur Umstrukturierung der Eisenbahnen und eine zunehmende Beteiligung des Privatsektors auf der Basis origineller öffentlich-privater Partnerschaften. Umstrukturierung sollte nach den Zielen der EU-Richtlinie 91/440, die die buchmäßige Trennung von Infrastruktur und Erbringung von Verkehrsdienstleistungen empfiehlt, durchgeführt werden. Die Beteiligung des Privatsektors kann vielschichtig sein: 1. Berater auf dem Gebiet Organisation und Betriebsführung, 2. Verträge mit Spediteuren, 3. Eisenbahn-Betriebsgesellschaften mit Konzessionsvertrag, 4. Geschäftsvertrag, Verpachtung, Konzession, vollständige Privatisierung. Vielgestaltig können auch die Finanzierungsquellen und -strategien sein.
Finanz-, Rechts- und Organisationsstrukturen, die den neuen Herausforderungen, des Eisenbahngüterverkehrs angepaßt sind
AICCF/Spoornet-Seminar, Kapstadt, 15.-17. November 1995
Schienen der Welt ; 27 , 2/3 ; 58-63
1996-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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