Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr (IMDG-Code) ändern sich 1997 erneut. Davon betroffen ist auch der Fährverkehr in der Ostsee. Im allgemeinen Teil gibt es Änderungen bei der Beschriftung. So müssen die Kennzeichnungen drei Monate seewasserfest sein. Im Gegensatz zum Landverkehr bleiben bisherige Zusammenladeverbote erhalten. Spezielle Änderungen sind unter den Gefahrgutklassen 2, 3, 5.1, 8 und 9 aufgeführt, wobei entsprechende Querverweise auf die Bestimmungen des Straßen- und Schienenverkehrs die Planung des Vor- und Nachlaufs erleichtern.
IMDG-Code 1997
Schiffahrt
Gefährliche Ladung ; 41 , 11 ; 21-22
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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