Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 26.06.1996 - 7 ABR 48/95: Der Betriebsrat darf eine ihm zustehende Freistellung anteilig für mehrere seiner Mitglieder verwenden, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erledigung seiner Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Den Arbeitgeber trifft die Darlegungslast dafür, daß die Aufteilung ihn vor besondere organisatorische Probleme stellt.
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern: Anteilige Aufteilung des zeitlichen Freistellungsvolumens auf mehrere Betriebsratsmitglieder
Betrieb ; 49 , 43 ; 2185-2187
1996-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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