Am Beispiel eines Zugunglücks infolge der gestörten Überwachungseinrichtung einer Weiche werden die Fehler des Fahrdienstleiters und des Signaltechnikers analysiert. Die Weichen einer Zugfahrstraße einschließlich Schutzweichen müssen signalabhängig sein. Läßt sich das Signal auf Fahrt stellen, ist von dieser Abhängigkeit auszugehen. Hebt der Signaltechniker die Abhängigkeit auf, muß er dies im Störungs/-Arbeitsbuch vermerken, und die zu befahrende Weiche ist mit einem Weichenschloß zu sichern. Im geschilderten Fall haben beide Beteiligte gegen die Regeln verstoßen, aber die Verantwortung liegt letztlich beim Fahrdienstleiter.
Der Blackout
BahnPraxi ; 9 ; 104-105
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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