Sonderabfälle und Gefahrstoffe, die bei der Altlastensanierung und bei der Durchführung von Produktionsprozessen anfallen, sind entsprechend gesetzlicher Bestimmungen zu entsorgen. Dabei findet im Abfallrecht der Begriff "Gefahrstoff" keine Verwendung. Wie trotzdem entsprechende Entsorgung vorgenommen werden kann, zeigt der Beitrag.
Entsorgung von Gefahrstoffen
Sicherheitsingenieur ; 27 , 8 ; 36-41
1996-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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