Neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV), gültig ab 01.10.96. Definition: Leitern und Tritte sind ortsveränderliche Aufstiege mit Stufen und Sprossen, die mit Wangen und Holmen verbunden sind. In dieser UVV: Anlege-, Steh-Mehrzweck-, Hänge-, Steig-, Mast-, Bau-, Glasreinigungsleitern, mechanische Leitern, Tritte. Vor Einsatz: Bestimmungen für Einsatz, Bau und Ausrüstung ermitteln. Für jede Leiter Betriebsanleitung für das Benutzen aufstellen. Leitern haben Prüfplakette. Einsatz nur für den Zweck, für den die Leiter bestimmt ist. Werden Schäden festgestellt, ist dies sofort zu melden. Überprüfung der Leitern mindestens jährlich, Eintrag ins Prüfbuch.
"Leitern und Tritte"
Neue Unfallverhütungsvorschrift GUV 6.4
EUK Dialog ; 5 ; 4-5
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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