Am 21. August 1995 wurde das neue Bundes-Bodenschutzgesetz vorgelegt und in die Ressortabstimmung gegeben. Es wird dazu führen, daß abweichende länderspezifische Regelungen angepaßt werden müssen. Das betrifft definitiv Altlastenregelungen in Form einer Ermächtigung bei untergesetzlichem Regelwerk der Länder. Von besonderem Interesse sind auch Passagen zur Gewässersanierung bei Veruneinigung durch Bodenbelastungen. Auch hier werden bundeseinheitliche Regelungen und Bündelung behördlicher Maßnahmen angestrebt.
Gesetzgebungsvorhaben Bundes-Bodenschutzgesetz
TerraTech ; 4 , 5 ; 24-25
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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