Alle Produkte, die der EMV-Richtlinie unterliegen und nach dem 31.12.1995 in Verkehr gebracht werden, müssen eine CE-Kennzeichnung tragen. Die EMV-Richtlinie umfaßt alle elektrischen und elektronischen Geräte und bestimmte Komponenten, die elektromagnetische Störungen verursachen können und deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinflußt werden kann. Die EMV-Richtlinie sieht verschiedene Konformitätsbewertungen vor. Die zuständige Stelle, durch das Bundesamt für Post und Telekommunikation akkreditiert, muß eingeschaltet werden, wenn das zu prüfende Gerät von europäisch harmonisierten Normen abweicht, oder wenn es keine Normen gibt. Sendefunkgeräte unterliegen besonderen Bedingungen.
Der Countdown läuft
Funkschau ; 67 , 17 ; 26-31
1995-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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