Gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dürfen bei Geschwindigkeiten über 30 km/h Züge nur im Raumabstand folgen und das Gleis darf nicht von einem Zug der Gegenrichtung beansprucht werden. Regelung in der DS 408/DV 408 (DB/DR), u.a. Deckung von Zügen durch Hauptsignale/abweichende Regelungen auf Nebenbahnen (mit Zugbegleitbetrieb). Definitionen zu: Blockstrecke, Zugmelde- und Zugfolgestellen, Zugfolgeabschnitte. Festlegungen zu Strecken mit Linienzugbeeinflussung. Betriebliche Regelungen ohne technische Einrichtungen und bei Anwendung des Streckenblocks (Erhöhung der Sicherheit, flüssiger Betriebsablauf). Forderungen der EBO zum Streckenblock. Feststellen des Freiseins eines Zugfolgeabschnitts. Aufgabe der Zugschlußstelle. Räumungsprüfung und Rückmeldung.
Der Streckenblock sorgt für Abstand
Sicherheit auf freien Gleisen
Deine Bahn ; 23 , 8 ; 483-489
1995-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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