Mit der EU-Richtlinie werden Staaten beauflagt: 1. Eisenbahnen volle unternehmerische Autonomie zu geben, 2. sie finanziell zu sanieren, 3. Fahrzeug und Betrieb zumindest rechnerisch zu trennen, 4. Dritten freien Zugang zur Infrastruktur unter festgelegten Bedingungen zu gewähren, 5. Daseinsvorsorgeleistungen nur unter kommerziellen Bedingungen zu erbringen. Mit der Bahnreform in Deutschland wurden Richtlinien durch die Umwandlung in deutsches Recht tatsächlich umgesetzt. Problematisch ist und bleibt dabei die Nutzung durch Dritte. Die Bahn ist auf diesem Gebiet gefordert, dem Wettbewerbsdruck standzuhalten und sich nach Möglichkeit die Rosinen des Verkehrsmarktes selbst zu sichern.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 91/440 in Deutschland
Schienen der Welt ; 26 , 6/7 ; 13-17
1995-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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